Verfahren zur Ermittlung von Mautausweichverkehren (FE 03.0643/2023/PRB)
"Zum 01.01.2005 wurde die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen eingeführt und schrittweise auch auf das Bundesstraßennetz ausgeweitet. Über die Auswirkungen der Einführung der Lkw-Maut auf Ballungsräume, Wohngebiete und grenznahe Gebiete ist dem Deutschen Bundestag regelmäßig alle 3 Jahre zu berichten.
Eine direkte Erhebung der Fahrzeuge, die mautbedingt auf mautfreie Strecken ausweichen, ist nicht möglich. In den bisherigen Berichten wurden daher sowohl die Daten der Dauerzählstellen untersucht als auch eine ergänzende Modellsimulation durchgeführt. Die Kombination beider Verfahren ergab bisher eine belastbare Aussage zu den Mautverlagerungsverkehren, jedoch stoßen beide Verfahren mittlerweile an ihre Genauigkeitsgrenzen.
Um die bestehende Berichtspflicht weiterhin erfüllen und belastbare Abschätzungen zu Mautverlagerungsverkehren treffen zu können, werden neue wissenschaftliche Ansätze für ein Ermittlungsverfahren benötigt. Änderungen in den Mautsätzen wie die bevorstehende Einführung einer CO2-Komponente sowie die Ausweitung auf Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t zGG werden Einfluss auf die Mautverlagerungsverkehre haben. Um die Auswirkungen dieser und zukünftiger Änderungen untersuchen zu können, ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, dass praktikabel und der Berichtspflicht folgend alle drei Jahre wiederkehrend eingesetzt werden kann.
Neben den frei verfügbaren Daten der Dauerzählstellen und der abschnittsbezogenen Mautdaten des BALM werden zusätzlich einige fahrtenbezogene Mautdaten anonymisiert zur Verfügung stehen. Weitere Datenquellen sind zu eruieren. Mit den vorhandenen Daten und ggf. in Verbindung mit Modellsimulationen soll ein praktikables Verfahren entwickelt werden, mit dem die Mautverlagerungsverkehre vom mautpflichtigen auf das mautfreie Straßennetz abgeschätzt werden können." Projektbeschreibung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen